Grundsätzlich eignet sich die Reparatur für kleine Schäden in der Windschutzscheibe, die zum Beispiel durch einen Steinschlag entstanden sind.Dabei ist es egal, ob es sich um ein Loch oder einen Riss handelt, denn beide Arten von Schäden sind behebbar. Allerdings darf sich der Schaden nicht im Sichtfeld des Fahrers befinden, und die Stabilität der Scheibe darf durch den Schaden nicht beeinträchtigt sein. Von daher lassen sich vor allem oberflächliche Schäden der Windschutzscheibe reparieren.
Für die Reparatur wird dabei ein spezieller Harz aufgebracht, der das Loch oder den Riss komplett ausfüllt.
Dieser Harz wird dann unter UV-Licht ausgehärtet, was vergleichsweise schnell geht und die Reparatur in unter einer Stunde durchführbar macht. Professionelle Scheibenreparaturen werden dabei auch bei der Hauptuntersuchung akzeptiert und sind kein Hinderungsgrund für die Verweigerung der TÜV Plakette. Vielfach werden die Kosten für eine solche Reparatur sogar von den Versicherungen übernommen; dafür ist aber mindestens eine Teilkaskoversicherung erforderlich.