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12. August 2010

Die Lohnsteuer macht einen großen Teil der monatlichen Abzüge vom Arbeitslohn neben den Sozialversicherungsbeiträgen aus

Die Lohnsteuer ist als Einkommenssteuer eine sehr wichtige Einnahmequelle des Staates und betrifft alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigen in Deutschland, deren Jahresgehalt oberhalb des Grundfreibetrages von aktuell 8.004 € liegt.

"Die Lohnsteuer ist die wohl die bekannteste Art der Einkommensteuer. Sie betrifft in der Bundesrepublik Deutschland ca. 40 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Erhoben wird sie als sogenannte Quellsteuer auf Einkünfte aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit. Sie wird als direkte Steuer am Monatsende vom Lohn des Arbeitnehmers einbehalten, d.h., der Arbeitgeber führt den entsprechenden Betrag an das zuständige Finanzamt ab. Allerdings gibt es hier Grenzen: Arbeitnehmer, die nur einen sehr geringen Lohn haben zahlen keine Steuern vom Lohn, sondern lediglich die Beiträge zur Sozialversicherung, also Krankenkassenbeiträge, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Die Steuerklasse bestimmt im Wesentlichen wie hoch die monatliche Lohnsteuer ausfällt und wie viel netto dementsprechend vom Bruttolohn übrig bleibt. Insgesamt gibt es 6 Steuerklassen, wobei vor allem in den Klassen 1 (für Ledige), 5 und 6 sehr hohe Abzüge zustande kommen. Die Steuerklassen unterscheiden sich sowohl durch den Grundjahresfreibetrag als auch durch den Freibetrag für Kinder, welcher lediglich in den Klassen 2 bis 4 gegeben ist. Heiratet ein junges Paar, so lässt sich durch eine günstigere Lohnsteuerklasse bares Geld sparen, wobei aber zu überlegen ist, welcher Partner am besten in welcher Klasse untergebracht ist.

Am Ende eines Jahres bzw. im folgenden Frühjahr sollte jeder Arbeitnehmer seine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, denn er kann neben gültigen Pauschalen auch andere Aufwendungen steuerlich absetzen und so Geld vom Staat zurückbekommen. Beispiele für solche Aufwendungen sind etwa Kosten für Bildung, ein etwaiges Büro oder auch Handwerkerrechnungen. Mittlerweile kann man mittels ELSTER seine Steuererklärung auch online abgeben.

Das Phänomen der Steuerprogression ist in der letzten Zeit immer wieder in der Politik diskutiert worden. Darunter versteht man das Ansteigen des durchschnittlichen Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen, was dazu führt, dass hohe und vor allem mittlere Einkommen überproportional besteuert werden. In diesem Zusammenhang spricht man auch von der so genannten 'kalten Progression' und dem 'Mittelstandsbauch'. Trotz heftiger Debatten um eine Steuerreform und mögliche Steuersenkungen in den letzten Monaten scheint aufgrund der schlechten Wirtschaftslage eine Reform oder gar ein Absinken der Lohnsteuer nicht möglich zu sein."

Info`s
  • Die Lohnsteuer macht einen großen Teil der monatlichen Abzüge vom Arbeitslohn neben den Sozialversicherungsbeiträgen aus
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