Wer ein Haus erbt, hat als Immobilienbesitzer zahlreiche Pflichten. Er muss z. B. die Grundsteuer entrichten, monatliche Abschläge für den Elektro- und Wasseranschluss bezahlen und sich um die Gebäudeversicherung und Straßenreinigung kümmern. Oft kommt es vor, dass eine Immobilie nach dem Tod des Eigentümers an eine Erbengemeinschaft übergeht, die von diesem Zeitpunkt an gemeinsam für das Objekt verantwortlich ist.
Doch bevor die Immobilie Eigentum der Erben wird, muss in Abhängigkeit mit dem Testament des Erblassers ein Erbschein ausgestellt werden, aus dem die Erbschaft hervorgeht. Diese Nachricht erhält das zuständige Grundbuchamt, dann beginnt die Eigentumsumschreibung, d. h. die Eintragung des neuen Besitzers oder der neuen Besitzer in das Grundbuch. Dieser Vorgang kann längere Zeit in Anspruch nehmen, mehrere Monate sind keine Seltenheit.
Wenn die Eigentumsverhältnisse geregelt sind, muss sich der Besitzer oder die Erbengemeinschaft die Frage nach der zukünftigen Nutzung des Hauses stellen. Wenn lediglich eine Person das Haus geerbt hat, kann diese frei entscheiden, ob sie das Haus selbst nutzen, vermieten oder verkaufen möchte. Bei einer Erbengemeinschaft muss die Entscheidung über die Nutzung gemeinschaftlich getroffen werden. Wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft das Haus selbst nutzen will, kann er die anderen Mitglieder auszahlen. Das bedeutet, dass er ihnen ihre Eigentumsanteile abkauft und alleiniger Eigentümer wird. Eine andere Variante ist die Vermietung der Immobilie. In diesem Fall können die Mieteinnahmen zur Deckung der Kosten (z. B. für die Hausverwaltung, Steuern, Versicherungen und Instandhaltung) von den Mieteinnahmen beglichen und überschüssige Beträge zwischen den Eigentümer ihren Eigentumsanteilen entsprechend aufgeteilt werden. Entscheidungen über die Vermietung und Instandhaltung des Gebäudes müssen in diesem Fall von der Eigentümergemeinschaft gemeinschaftlich getroffen werden. Oft entscheiden sich Erbengemeinschaften dafür, die Immobilie zu verkaufen. Der Erlös wird zwischen den Eigentümern aufgeteilt und jeder kann frei über sein Kapital verfügen.